Stadtverordnetenversammlung digital erlebbar machen

 

Durch das Virus ist die Öffentlichkeit momentan de facto ausgeschlossen aus Stadtparlaments-Sitzungen, sowie dem ebenfalls regelmäßig tagenden Haupt- und Finanzausschuss.

Wir wollen Öffentlichkeit herstellen: Mit Liveübertragungen der Sitzungen und somit der Möglichkeit für jede*n Bürger*in, digital an den Veranstaltungen teilzunehmen. Jetzt sofort und für die Zukunft – die Technik dazu ist simpel und in jedem Standard-Notebook verbaut.

 

 

Hier der ensprechende
Antrag „Stadtverordnetenversammlungen per Livestream übertragen“  Mai 2020

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet darum, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung bzw. des nächsten nach §51a HGO tagenden Haupt-und Finanzausschusses zu setzen: 

„Die STVV (bzw. an ihrer Stelle gegebenenfalls der Haupt-und Finanzausschuss gemäß §51a HGO) möge beschließen, dass künftig alle Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung bzw. Sitzungen des Haupt-und Finanzausschusses nach §51a HGO per Video-Livestream in Echtzeit auf die städtische Homepage www.michelstadt.de übertragen werden. Diese Aufnahmen werden dort (auf dem städtischen Server) gespeichert, sodass sie auch nachträglich aufgerufen und angesehen werden können. Der Magistrat koordiniert die zeitnahe technische Realisierung dieser Maßnahmen zusammen mit der IT-Fachabteilung der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher sowie medienrechtlicher Bestimmungen. 

Die Stadtverordnetenversammlung (bzw. an ihrer Stelle gegebenenfalls der Haupt-und Finanzausschuss gemäß §51a HGO) möge in diesem Zusammenhang ebenfalls beschließen: 

– Die Hauptsatzung der Stadt Michelstadt wird gemäß § 52 (3) HGO geändert. In §3 wird der 

folgende neue Absatz als §3 (3) eingefügt: „Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordneten-Versammlung können im Internet als Ton- Bild-Übertragung („Video-Livestream“) übertragen werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung.“ 

– In der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Michelstadt wird in §18 (1) 

Satz 1 das Wort „nur“ ersatzlos gestrichen. Die Sätze 2 und 3 desselben Absatzes werden ersatzlos gestrichen. An ihrer Stelle werden die nachfolgenden Sätze eingefügt: „Ton- und Filmaufnahmen der Stadtverordnetenversammlung („Video-Livestream“) sind zulässig. Sie werden in Echtzeit auf die städtische Homepage (www.michelstadt.de) übertragen und auf dem städtischen Server gespeichert, um auch ein späteres Zugreifen auf diese Aufnahmen zu ermöglichen. Redner*innen, die einer Ton- Bildübertragung ihre Zustimmung nicht erteilen, zeigen dies dem/der Stadtverordneten-Vorsteher/in an. In diesem Fall werden die Redebeiträge der Widersprechenden nicht übertragen. Ebenso wird mit der dauerhaften Veröffentlichung der Aufnahmen verfahren.“ 

Begründung: Gemäß geänderter HGO (§51a) fand im Zeichen und in Zeiten des Corona-Lockdowns die turnusmäßige April-Sitzung des Stadtparlamentes nicht statt. Der Haupt- und Finanzausschuss traf am 28.4.2020 „vertretungsweise“ einen stadtpolitisch wichtigen Beschluss in einer Telefon-Konferenz. Zugeschaltet waren 9 Vertreter*innen aus den verschiedenen Fraktionen. Nicht teilnehmen konnte hierbei die Öffentlichkeit. Im Verlaufe der pandemischen Krise haben sich – durch fortschreitende Digitalisierung – inzwischen Video-Konferenzen im Geschäftsleben, in Schulen, Universitäten, aber auch in öffentlichen Institutionen weitgehend etabliert. Das Gebot der Öffentlichkeit städtischer Gremien-Sitzungen wird dabei in anderen Kommunen – per Livestream – bereits erfolgreich praktiziert. Dies sollte, nicht nur wegen der somit möglichen Transparenz beim Willensbildungsprozess der städtischen Gremien, auch in Michelstadt möglich werden. Weitere Begründungen gerne mündlich.“ 

Mit freundlichen Grüßen 

Frank Diefenbach, Fraktionsvorsitzender 

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