Am vergangenen Dienstag lehnten SPD, ÜWG, CDU und FDP den Antrag der GRÜNEN Fraktion auf eine Baumschutzsatzung für Michelstadt ab. Das Fraktionsmitglied Ulla Kloß, die den Antrag noch einmal begründete, zeigte sich enttäuscht von diesem Ergebnis: „Eine Baumschutzsatzung ist eine gute Sache. Zwei Drittel aller Städte haben bereits eine.“
Das Bundesnaturschutzgesetz eröffnet Kommunen die Möglichkeit, Baumschutzsatzungen zu erlassen. In einer solchen Satzung regelt die Stadt, wie sie im Innenstadtbereich und in den Stadtteilen mit Bäumen umgehen möchte. Die Satzung umfasst städtische Grundstücksbäume ebenso wie Bäume, die auf privaten Grundstücken stehen. Dazu würde sie geordnete Verfahren und Pläne vorgeben. Diese Vorgaben würden den Arbeitsprozess wesentlich vereinfachen und verkürzen und den Schutz von Bäumen ebenso wie von Menschen und Gebäuden sichern.
Die Begründung der Antragsgegner: „Es wird sowieso nicht viel gefällt in Michelstadt“. Und doch führten Fällungen in der Vergangenheit immer wieder zu heftigen und auch emotionalen Diskussionen. Die Fällung des Mammutbaums in der Rudolf-Marburg-Straße führte im Juni sogar dazu, dass sich einige Demonstranten zusammenfanden. Davor wurde an der Mümling in der Nähe des Rewe-Marktes ohne Genehmigung großflächig gerodet. Bäume in der Stadt tragen erheblich zu einem positiven Stadtklima bei, sorgen für gute Luft und Schatten, bieten Platz für Vogelnester sowie Insekten und müssen darum besonders geschützt werden. Gleichzeitig müssen Gefahren für Menschen abgewendet und Schäden an Gebäuden verhindert werden. Diese beiden Aspekte sind nicht immer einfach unter einen Hut zu bringen.
„Wir bedauern es sehr, dass das Parlament eine solche Chance für Mensch und Natur ablehnt. Wir planen einen neuen Antrag in einem Jahr“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Jonas Schönefeld.
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