Unser Mitglied Monika Fuhrig hat in Sachen „Abschiebungen nach Afghanistan“ eine Email an das Auswärtige Amt geschickt, die wir hier gerne als offenen Brief veröffentlichen. Danke, Monika!
„Na klar warnt Deutschland nicht die ganze Welt davor, nach Afghanistan zu
reisen. Das kann sich Deutschland ja auch nicht erlauben zu beurteilen.
ABER wenn Deutschland warnt, dort hin zu reisen, warum denkt die BRD dann
nicht gleichzeitig auch, dass es unmenschlich ist, Menschen dorthin
abzuschieben?
So viele Bomben wie in Afghanistan gezündet werden, sind doch nicht nur
ein kleines Sicherheitsrisiko. In welchem Land ist es denn NOCH
gefährlicher? Es gibt doch Länder, in die niemand abgeschoben werden kann,
weil sie als richtig gefährlich gelten. Was muss in Afghanistan denn noch
passieren, dass das für dieses Land – aus deutscher Sicht – denn auch
zutrifft?
Das frage ich mich ununterbrochen!
Und es ist ziemlich egal,welcher Religion, welchem Geschlecht Du angehörst
und welche Hautfarbe Du hast: wenn Du in Kabul auf die Straße gehst, hast
Du sehr viel Glück gehabt, wenn Du wieder gesund zurück kommst. Das hat
NICHTS mit Einzelfall zu tun!
Und es ist ein Hohn unserer schönen deutschen Sprache, wenn Sie schreiben,
dass es „STETS nur unter Berücksichtigung SÄMTLICHER Umstände des
einzelnen Falles“ als hinreichend erachtet werden kann und nur dann das
Asylverfahren abgelehnt werden würde. Genau das ist nämlich nicht STETS
der Fall. Alleine ich habe mehrere Menschen zum sogenannten Interview
begleitet und die Ablehnungen entsprechen nicht der Wahrheit dessen, was
dort gesagt und auch belegt wurde. Die Ablehnungen sind einfach einer
Quote geschuldet, wage ich zu sagen. Zum Glück kann man dagegen klagen.
Zum Leid von vielen GerichtsmitarbeiterInnen die die schlechte Arbeit der
BAMF-MitarbeiterInnen korrigieren müssen.
Und im nächsten Satz schreiben Sie von den „klaren Regeln“, die es gibt und
die angewandt werden KÖNNEN. Genau das ist ein weiterer Kritikpunkt: Es
gibt Regeln und die Ausländerbehörden vor Ort entscheiden – nach welchen
Kriterien auch immer – welche davon sie anwenden und welche sie außer Acht
lassen.
Ist das das Rechtssystem in Deutschland?
Und dann schreiben Sie noch zwei weitere Male von „stets“. (stets
Einzelfallprüfung und stets in Verhältnismäßigkeit): Das empfinde ich
wirklich als Hohn.
Selbst Landespolitiker und Bundespolitiker können nicht garantieren, dass
z.B. alle abgeschobenen jungen Männer, der letzten Monate,
Mehrfachstraftäter waren, wie gerne öffentlich behauptet wird. Wer kann
das kontrollieren, wenn nicht das Parlament? Wer kontrolliert, was unsere
Regierung da macht? Wer kontrolliert, ob es gemessen an den Menschenrechten überhaupt
möglich ist, diese Abschiebungen durchzuführen?
An welche Innenbehörden soll ich mich mit welchen Forderungen wenden? Jede
Behörde sagt, sie sei nicht zuständig. Wofür sind Sie denn von oben
Genanntem nicht zuständig??? Und falls es wirklich etwas gibt, wofür Sie
nicht zuständig sind, geben Sie mir bitte konkrete Angaben, wer zuständig
ist und wie ich denjenigen erreichen kann.
Jetzt schon mal vielen Dank für die Mühe, die Sie sich machen werden.
Mit freundlichen, aber enttäuschten Grüßen
Monika Fuhrig“
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