Dringlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen betreffend:
Ordnungsrahmen der europäischen Wasserversorgung transparent und rechtssicher gestalten – Interessen der Verbraucher und Kommunen schützen
Das Stadtparlament von Michelstadt beschließt:
1. Das Stadtparlament stimmt darin überein, dass Wasser – wie in der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22. Dezember 2000; L 140 vom 5. Juni 2009) beschrieben – „keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, ist. Das Stadtparlament beobachtet aber mit Sorge, dass es bisher im europäischen Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, die Wasserversorgung dauerhaft aus dem Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie herauszunehmen. Eine deutliche Klarstellung, dass die Wasserversorgung auch weiterhin problemlos von Stadtwerken übernommen werden kann, bleibt erforderlich.
2. Das Stadtparlament teilt das generelle wettbewerbspolitische Ziel der EU, dass Kommunen Konzessionen nach einem wettbewerblichen, diskriminierungsfreien, transparenten und einheitlichen Verfahren vergeben müssen, wenn sie sich dafür entscheiden, einen externen Auftragnehmer mit dieser Aufgabe zu betrauen. Ein Zwang zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung wird von dem Stadtparlament strikt abgelehnt.
3. Das Stadtparlament stellt fest, dass der Ausnahmetatbestand der „echten Zusammenarbeit“, unter den die interkommunale Zusammenarbeit in der Richtlinie fällt und damit nicht ausschreibungspflichtig sein soll, nicht ausreichend definiert ist. Somit könnte die interkommunale Zusammenarbeit mancher Kommunen zu Unrecht infrage gestellt werden. Das Stadtparlament sieht an dieser Stelle erheblichen Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Regelungen zur interkommunalen Zusammenarbeit.
4. Das Stadtparlament begrüßt deshalb, dass der Bundesrat die Beratungen zu dem Richtlinienvorschlag wieder aufgenommen hat, um seine Position zugunsten der Kommunen zu bekräftigen, und appelliert an die deutschen Beteiligten im weiteren Verfahren – Europaabgeordnete wie Bundesregierung -, sich im oben beschriebenen Sinne für eine preiswerte und hochwertige Trinkwasserversorgung stark zu machen.
5. Das Stadtparlament stellt fest, dass mit dem jetzt durch den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlamentes beschlossenen Kompromissvorschlag zumindest die Entscheidungshoheit, ob eine Aufgabe der Daseinsvorsorge durch die Kommune selbst oder durch Dritte erledigt werden soll, auch weiterhin der öffentlichen Hand überlassen bleibt. Dabei müssen die Kommunen ihrem Auftrag umfassend gerecht werden. Dazu gehört auch, Bürgerinnen und Bürgern durch eine transparente Kostenrechnung nachzuweisen, dass die von ihnen erhobenen Wassergebühren angemessen sind. Die staatliche Organisationshoheit, insbesondere das Selbstverwaltungs-recht der Kommunen, bleibt auf diese Weise gewahrt.
Der Magistrat der Stadt Michelstadt wird beauftragt, obigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in Form schriftlicher Mitteilung der Hessischen Landesregierung, der Bundesregierung sowie der EU-Kommission alsbald zustellen zu lassen.
Begründung: Erfolgt mündlich.