Antrag der Fraktion GRÜNE Michelstadt zu TTIP

TTIP, CETA, TISA, Europäisches Freihandelsabkommen, Daseinsfürsorge, Dienstleistung, Wasserversorgung, Beschaffung, Gemeinde, Subsidiaritätsprinzip, Vertrag von LissabonAnlässlich der Stadtverordnetenversammlung vom 24. November 2015 legte die Fraktion B90/ DIE GRÜNEN im Stadtparlament Michelstadt einen Antrag zum Thema Freihandelsabkommen (TTIP, CETA, TISA) vor. Hier zum Nachlesen der Inhalt der Forderungen:

Kommunale Daseinsvorsorge, kommunale Selbstverwaltung, Dienstleistungssektor und öffentliches Beschaffungswesen erhalten und stärken!

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Michelstadt fordert die Bundesregierung auf, sich gegen die transatlantischen Freihandelsabkommen

·         TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership)    EU / USA

·         CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement)  EU / Kanada

·         TiSA  (Trades in Services Agreement)  multilaterales  Dienstleistungsabkommen

auszusprechen und den bisherigen Verhandlungsstand umgehend  öffentlich zu machen.

Begründung:

Kommunale Daseinsvorsorge (z.B. Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung / Energie)

Da bei Handelsabkommen dieser Art typischerweise die Regeln zum grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen sowie der Schutz ausländischer Investoren im Fokus stehen, ist zu befürchten, dass sie sich negativ auf die Organisationshoheit der Kommunen und die kommunale Handlungsautonomie auswirken werden.

Öffentliches Beschaffungswesen (in den USA bereits weitgehend privatisiert)

TTIP und CETA können die kommunale Organisationsautonomie gefährden. Mittelständische Unternehmen vor Ort dürften nicht mehr bevorzugt werden. Dadurch ist sowohl eine Minderung von Gewerbesteuereinnahmen zu befürchten, aber vor allem kann es zu einer Schwächung lokaler Unternehmen führen.

Dienstleistungssektor (Bauwesen, Transportwesen, Gesundheitswesen, soziale Dienstleistungen)

Immer mehr Bereiche des öffentlichen Dienstleistungssektors werden zu „allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ deklariert. Dadurch sind die Gebietskörperschaften gezwungen, Ausschreibungen, gemäß einer “Marktzugangsverpflichtung“ in Wettbewerbsverfahren künftig weltweit (?) vorzunehmen. Das Gemeinwohl aber muss in diesem sensiblen Bereich weiterhin im Vordergrund stehen.

Kommunale Selbstverwaltung

Obwohl die Organe der EU – laut Lissabon-Vertrag – und gemäß Subsidaritätsprinzips  nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen dürfen, würde, falls die Verträge ratifiziert werden sollten, genau dies geschehen.

Wir befürchten bei TTIP, CETA und TiSA einen massiven Eingriff in unsere kommunale Gestaltungshoheit bzw. in unsere kommunale Selbstverwaltung. Auch zukünftig wollen wir Einfluss darauf haben, welche öffentlichen, kommunalen Dienstleistungen von einer Kommune angeboten werden dürfen und wir wollen mitbestimmen, welche Dienstleistungen (in welcher Form) ausgeschrieben werden müssen. Wir sehen in diesen Verträgen den seit Jahren massivsten Angriff auf das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung.

Bitte nehmen Sie unsere Bedenken ernst und handeln Sie im  Interesse unserer Mitbürger und Mitbürgerinnen!

Hans-Jürgen  Zinn, Fraktionsvorsitzender